Rechtsprechung
LSG Niedersachsen-Bremen, 11.09.2008 - L 8 SO 40/08 ER |
Volltextveröffentlichung
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Sozialhilfe
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- SG Oldenburg, 15.06.2007 - S 2 SO 24/07
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 11.09.2008 - L 8 SO 40/08
In dem sich daran anschließenden vorläufigen Rechtsschutzverfahren vor dem SG Oldenburg (- S 2 SO 24/07 ER -) wurde die Antragsgegnerin durch rechtskräftigen Beschluss vom 15. Juni 2007 verpflichtet, die ungedeckten Kosten für die ambulante Betreuung des Antragstellers in seiner Wohngemeinschaft in der K. in H. vorläufig für die Zeit vom 26. Februar 2007 bis zur rechtskräftigen Entscheidung der Hauptsache, längstens bis zum 30. September 2007 zu übernehmen.
- SG Oldenburg, 12.04.2013 - S 21 SO 15/08
Übernahme der durch eine Unterbringung und Pflege in einer ambulanten …
Im Beschwerdeverfahren hob das Landessozialgericht Niedersachsen - Bremen mit Beschluss vom 11. September 2008 (L 8 SO 40/08 ER) die stattgebende Entscheidung des erkennenden Gerichts vom 15. Januar 2008 (S 2 SO 166/07 ER) auf.Das Landessozialgericht Niedersachsen - Bremen führt in seinem Beschluss vom 14. Juli 2009 (L 8 SO 108/09 B ER) aus, dass - wie bereits mit Beschluss vom 11. September 2008 (L 8 SO 40/08 ER) dargelegt und begründet - weiterhin dem Kläger der Umzug in das weitaus kostengünstigere Wohnheim "I." zumutbar sei.
Das Landessozialgericht Niedersachsen - Bremen habe in seinem Beschluss vom 11. September 2008 (L 8 SO 40/08 ER) darauf hingewiesen, dass der Aufenthalt des Klägers in der Behinderten - Wohngemeinschaft (nur) auf vorläufigen Rechtsschutzverfahren beruhe; er also insoweit noch keine endgültige Rechtsposition zu seinen Gunsten erreicht habe.
- LSG Niedersachsen-Bremen, 02.02.2009 - L 8 SO 59/08
Bedarfsgerechte Begutachtung - Keine stationäre Leistung gegen den Willen des …
Die Betreuung wurde durch die I. erbracht (siehe hierzu Senatsbeschluss vom 11. September 2008 L 8 SO 40/08 ER ).